Servotronic AG

18, ch. des Aulx
1228 Plan-les-Ouates
Tel : +41-22-794 93 26
Fax : +41-22-794 93 29

Bürgenstockstrasse 13
6373 Ennetbürgen
Tel :+41-41-610 67 07
Fax : +41-41-610 67 07

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Allgemeine Lieferungs-bedingungen :

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  1. Offerten : Unsere Offerten erfolgen freibleibend. An allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemas, Kostenvoranschlägen behalten wir uns das Eigentums-und Urheberrecht vor. Dieselben werden dem Besteller persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf unser Verlangen sind sie uns zurückzugeben.

  2. Bestellung : Durch Erteilung der Bestellung werden unsere Lieferungsbedingungen vom Besteller anerkannt. Abweichende oder sonstige Abmachungen sind nur gültig, soweit sie von uns schriftlich offeriert oder bestätigt worden sind.

  3. Preise und Zahlung : Unsere Preise verstehen sich netto ab Genf oder Ennetbürgen und sind ohne Abzug irgendwelcher Art, Ende der Lieferung folgenden Monats zahlbar. Bei unbenütztem Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugzins von 6 Prozent berechnet. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung Änderungen ergeben durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder starke Währungsschwankungen, so behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.

    Bei grösseren Aufträgen, deren Ablieferung sich über eine längere Zeitperiode erstreckt, behalten wir uns das Recht vor eine Akonto-Zahlung bis zu 80 % der geleisteten Arbeit oder der bereits gelieferten Ware zu verlangen.
    Wiederverkäufer sind verpflichtet, gegenüber dem Abnehmer :

    1. stets die von uns festgesetzen Bruttolistenpreise einzuhalten.

    2. gleichlautende Vertriebsbedingungen zu vereinbaren.

  4. Versand, Porto, Verpackung : Die Art des Versandes erfolgt nach unserer Wahl. Porto, Post und bahnmässige Verpackung sowie Luftfracht, Eil- und Expressgebühren werden dem Besteller zu Selbstkosten berechnet.

  5. Nutzen und Gefahr : Für Übergang von Nutzen und Gefahr gilt OR Art. 186.

  6. Lieferfrist : Die Lieferung erfolgt innert der gemäss unserem Geschäftsgang hierfür erforderlichen Zeit. Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist ist daher unverbindlich. Für nicht ausgeführte oder verspätete Lieferungen werden jederwelche Schadenersatzansprüche abgelehnt.

  7. Höhere Gewalt : Für das Vertragsverhältnis gelten als höhere Gewalt auch schwerwiegende, ohne unser Verschulden eingetretene Umstände, wie z.B. gänzliche oder teilweise Stillegung der uns beliefernden Werke, Mobilmachung, Kriegsausbruch, Streik, Feuer oder anderwärtige Störungen des Inkrafttreten von Einfuhrverboten oder eine erhebliche Erhöhung der Einfuhrzölle.

  8. Garantie und Haftung : Unsere Garantie erstreckt sich vom Tage der Ablieferung oder der Beendigung der Montage an auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Fehler, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Unsere Haftung beschränkt sich jedoch nach unserer Wahl, auf Ersatz der mangelhaften Gegenstände oder auf Vergütung des Fakturawertes der nicht ersetzten Gegenstände. Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere auch die Haftung für Kosten der Demontage oder der Neumontage, sowie für irgenwelche Schaden, der unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entsteht, wird abgelehnt.

    Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die ohne unsere schriftlich Zustimmung erfolgen, sowie die Nichteinhaltung unserer Betriebsbedingungen, heben unsere Gewährleistungspflicht auf..

  9. Reklamationen : Reklamationen sind innerhalb 8 Tagen nach Ankunft der Ware anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportanstalt zwecks Tatbestandsaufnahme innerhalb der gesetzten Frist anzumelden.

  10. Montage : Ist ein Objekt von uns zu montieren, so hat der Besteller auf seine Kosten für alle erforderlichen Vorarbeiten sowie dafür zu sorgen, dass die Montage unbehindert angefangen und durchgeführt werden kann. Zu seinen Lasten gehen sämtliche Maurer-, Schreiner-, Schlosser-, Sanitär- und Elektriker-Arbeiten. Die Lieferung eventuell notwendiger Gerüste sowie die Überlassung von Hilfsarbeitern gehen ebenfalls zu Lasten des Bestellers. Die gesetzliche Haftpflicht für Unfälle bei allen von uns auszuführenden Ablieferungs- und Montage-Arbeiten, einschliesslich Proben, trifft mit Bezug auf das Personal des Bestellers und von ihm zugelassene Drittpersonen den Besteller. Für Sachschäden haftet ausschliesslich der Besteller, es sei denn, dass er ein grobes Verschulden unseres Personals nachweist. Behördliche und andere für die Ausführung der Anlagen erforderliche Genehmigungen sind vom Besteller einzuholen.

  11. Abänderungen : Gewichte und Masstabellen. Wir behalten uns vor, von Abbildungen, Gewichten und Masstabellen oder sonstigen derartigen Angaben abzuweichen, sofern sich dies bei der Ausführung der Bestellung als zweckmässig zeigt.

  12. Eigentumsvorbehalt : An allen verkauften Sachen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentumsrecht vor.

  13. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand : Für alle durch uns getätigten Abschlüsse ist Ennetbürgen.

Ennetbürgen, den 1. Januar 1993

Ersetzt alle bisherigen allgemeinen Lieferbedingungen.

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